AGB
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen onbloom (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).
1.2. Diese AGB gelten durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. Lieferung des Werkes durch den Auftraggeber als anerkannt.
1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Für den Leistungsumfang und die Abwicklung eines Auftrages ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers maßgebend. Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich (z.B. per E-Mail). Sollte die Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus anderen Gründen nicht in Textform erfolgen, trägt der Auftraggeber die hieraus resultierenden Folgen.
1.5. Diese Bestimmungen gelten auch für alle vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten, zuarbeitenden Dienstleister und Erfüllungsgehilfen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Kosten für die Leistungen werden für jedes Projekt in einem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers festgelegt. Fordert der Auftraggeber kein Angebot an, so gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise des Auftragnehmers.
2.2. Zusatzkosten wie Reisekosten, Spesen, Modellhonorare, Studiomieten, GEMA-Gebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot aufgeführt sind oder der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab über deren Anfallen informiert hat.
2.3. Mit Auftragserteilung und Annahme des Angebots wird eine Anzahlung von 50 % der im Angebot festgelegten Gesamtsumme fällig. Diese Anzahlung dient der Absicherung der Ressourcenplanung und Materialbeschaffung und ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten.
2.4. Die Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
2.5. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt und den erbrachten Leistungen zu verlangen. Einzelheiten werden im Angebot oder gesondert vereinbart.
2.7. Alle gelieferten Werke und erstellten Leistungen (insbesondere Nutzungsrechte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen in Bezug auf den jeweiligen Auftrag im Eigentum bzw. bei dem Auftragnehmer.
2.8. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber vor Abschluss des Projekts, unbeschadet etwaiger gesetzlicher Widerrufsrechte, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen abzurechnen. Dies umfasst sowohl bereits fertiggestellte als auch begonnene Teilleistungen. Die Höhe der abzurechnenden Vergütung bemisst sich dabei proportional zum vereinbarten Gesamtpreis im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung und den bereits erbrachten Phasen (z.B. Konzeption, Design, technische Umsetzung, Content-Einpflege). Zusätzlich werden stets bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Drittkosten (z.B. für Lizenzen, Stockfotos, Fonts, bereits registrierte Domains, eingeleitete Hosting-Einrichtungen, gebuchte Modelle oder Locations) in voller Höhe berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich dessen zu verlangen, was er infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer tatsächlich keine oder wesentlich geringere Leistungen erbracht wurden, keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind oder der Auftragnehmer höhere Ersparnisse oder anderweitige Einnahmen erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für die notwendige Kommunikation und Entscheidungsfindung zuständig ist.
3.2. Der Auftraggeber schafft alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige, umfassende und kostenfreie Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) und Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen innerhalb der vereinbarten Fristen, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung.
3.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Mehraufwendungen und Verzögerungen gesondert in Rechnung zu stellen. Nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen in Textform und deren fruchtlosem Ablauf ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, von seiner Leistungspflicht entbunden zu werden und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die bis dahin entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn bleiben in diesem Fall vom Auftraggeber zu tragen. Bereits erstellte Projektdaten und Zwischenergebnisse verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
4. Lieferbedingungen und Änderungen
4.1. Vom Auftragnehmer kommunizierte Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine vereinbart. Zeitliche Angaben in der Auftragsbestätigung allein gelten nicht als ausreichende Deklarierung von Fixterminen.
4.2. Sollte sich während der Projektumsetzung herausstellen, dass der ursprünglich geplante Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend und detailliert über die Gründe der Verzögerung sowie die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
4.3. Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistungen oder gelieferter Werke müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt in Textform mitgeteilt werden. Andernfalls gelten die Leistungen oder Werke als abgenommen und genehmigt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
4.4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die nicht auf vom Auftragnehmer zu vertretende Mängel zurückzuführen sind (z.B. Änderungen des ursprünglichen Briefings, Layouts oder inhaltliche Anpassungen), so trägt der Auftraggeber die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Zeitaufwände. Dies umfasst auch den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten und die Kosten für bereits gebuchte und nicht mehr stornierbare Drittleistungen (z.B. Locationmiete, gebuchtes Equipment, nicht stornierbare Reisen).
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Leistungserbringung und die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
5.2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadens- und Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
5.3. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung bei:
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen.
- Schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer kein konkretes Layout oder Briefing mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, so erfolgt die Gestaltung allein im Ermessen des Auftragnehmers. Künstlerische und gestalterische Entscheidungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber grundsätzlich zu akzeptieren, sofern sie im Rahmen des Auftrags liegen.
5.5. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, technische Störungen, Ausfall von Hard- oder Software, Verlust von Daten), die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen und die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Störung. Zu solchen Betriebsstörungen zählen auch Schlechtwettertage bei geplanter Outdoor-Produktion, unvorhersehbares Nichterscheinen gebuchter Personen (z.B. Models) oder der Ausfall gebuchter Reisen durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände. Falls die daraus resultierende Verzögerung für den Auftraggeber oder den Auftragnehmer unzumutbar ist, ist jede Partei berechtigt, den Einzelauftrag abzubrechen oder zu kündigen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für beide Parteien.
5.6. Nach der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber bewahrt der Auftragnehmer die Projekt- und Rohdaten für einen Zeitraum von 6 Monate auf. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für den Verlust dieser Daten, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die übergebenen Daten eigenständig zu sichern. Sollte der Auftraggeber nach diesem Zeitraum oder bei vorzeitigem Verlust erneut Zugang zu den Daten oder dem Endprodukt benötigen, können hierfür zusätzliche Aufwände berechnet werden.
6. Datenschutz und Verschwiegenheit
6.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Beide Parteien verpflichten sich, die Einhaltung dieser Verpflichtung auch in Bezug auf ihre Mitarbeiter und Subunternehmer sicherzustellen.
6.2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen, die auf der Website des Auftragnehmers jederzeit einsehbar ist.
6.3. Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kann per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Wünscht der Auftraggeber spezielle Sicherheitsmaßnahmen wie die Verschlüsselung von E-Mails, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
6.4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, Rechnungen vom Auftragnehmer auch in elektronischer Form zu erhalten.
7. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
7.1. Der Auftragnehmer kann zur Optimierung seiner Dienstleistungen und Arbeitsprozesse Künstliche Intelligenz (KI) als Werkzeug einsetzen. Der Auftragnehmer bemüht sich stets um einen sorgfältigen Umgang mit allen Daten und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.
7.2. Sofern der Einsatz von KI die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers oder Dritter erfordert, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach den Prinzipien der Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. Eine darüberhinausgehende Nutzung (z.B. zum Training von KI-Modellen mit sensiblen Daten des Auftraggebers) erfolgt nur nach gesonderter, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
7.3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch den Einsatz von KI entstehen, nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen gemäß Ziffer 5.3 dieser AGB. Eine weitergehende Haftung für rein KI-generierte Inhalte oder deren Missbrauch wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.4. Es wird klargestellt, dass rein KI-generierte Werke keine Urheberrechte im Sinne des deutschen Urheberrechts begründen. Soweit der Auftragnehmer KI als Werkzeug zur Schaffung von Werken einsetzt, bleibt der Auftragnehmer Urheber der daraus resultierenden persönlichen geistigen Schöpfung.
8. Rechte (Urheber- und Nutzungsrechte)
8.1. Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, insbesondere Texte, Konzepte, Designs, Layouts, Fotografien, Film- und Videomaterialien, Software und Websites, unterliegen dem Urheberrecht. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
8.2. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am fertigen Werk für den im Vertrag oder Angebot explizit definierten Einsatzzweck. Alle nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
8.3. Eine Bearbeitung oder anderweitige Veränderung des Werkes ist dem Auftraggeber nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers gestattet, es sei denn, die Bearbeitung ist zur Erreichung des vereinbarten Einsatzzwecks unerlässlich (z.B. Formatänderung für bestimmte Medien).
8.4. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8.5. Bei nicht genehmigter Verwertung, Bearbeitung oder Weitergabe des Werkes durch den Auftraggeber oder Dritte ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Auftragssumme fällig, basierend auf dem Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer bleibt das Recht vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
8.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, als Urheber des Werkes genannt zu werden (Namensnennungsrecht), sofern nicht anders vereinbart. Die Namensnennung erfolgt in einer dem Werk angemessenen Form (z.B. im Impressum, Bildunterschrift, Abspann). Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
8.7. Das Eigentum an sämtlichen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien, Zwischenprodukten, offenen Dateien sowie schriftlich festgelegten Absprachen, Konzepten und Drehbüchern (alle Werkzeuge, die zur Erstellung des Endprodukts dienten) verbleibt beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Daten erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
8.8. Der Auftragnehmer versichert, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für die von ihm erstellten Werke zu verfügen. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, insbesondere wenn der Auftraggeber Vorleistungen (z.B. Bilder, Texte, Musik) erbracht oder geliefert hat.
8.9. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für mögliche Rechtsverletzungen, die aus der Veröffentlichung von Material (insbesondere Filmmaterial, Bildmaterial und/oder deren Zusammenhang mit veröffentlichten Texten) resultieren, welches vom Auftraggeber bereitgestellt oder dessen Inhalt vom Auftraggeber freigegeben wurde. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden könnten, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre.
9. Websites
9.1. Stellt der Auftraggeber zu Vertragsbeginn eine eigene Domain bereit, bleiben die Eigentumsrechte an dieser Domain auch nach Beendigung der Zusammenarbeit im Besitz des Auftraggebers.
9.2. Wird im Zuge der Erstellung und/oder Zurverfügungstellung einer Webpräsenz durch den Auftragnehmer eine neue Domain registriert, stehen dem Auftraggeber die Eigentumsrechte an dieser Domain auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zu.
9.3. Übernimmt der Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags Service- und Hosting-Dienstleistungen für die Website des Auftraggebers, so haftet der Auftragnehmer für den Verlust der Website oder entstandene Schäden, soweit diese durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen (inkl. Hosting-Partner) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder Schaden durch unbefugten Zugriff des Auftraggebers oder Dritter auf die Website verursacht wurde, es sei denn, der Auftragnehmer hat den unbefugten Zugriff grob fahrlässig ermöglicht. Ebenso entfällt die Haftung des Auftragnehmers, wenn die Website nicht beim Auftragnehmer gehostet wird. Der Auftragnehmer ist für Störungen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. Fehler oder Ausfälle des Internet Service Providers, allgemeine Internetstörungen), nicht haftbar.
9.4. Der Auftragnehmer bemüht sich, jede von ihm erstellte Website DSGVO-konform zu gestalten, u.a. durch den Abschluss von Datenverarbeitungsverträgen mit Partnern und den Einsatz von Cookie-Bannern. Trotz größter Sorgfalt kann der Auftragnehmer keine absolute Garantie für die vollständige und dauerhafte DSGVO-Konformität übernehmen, da sich rechtliche Rahmenbedingungen und technische Standards ändern können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Konformität der Website im eigenen Interesse und auf eigene Kosten regelmäßig zu überprüfen. Die Haftung des Auftragnehmers für Verstöße gegen die DSGVO richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB (Ziffer 5.3).
9.5. Sobald ein Screendesign vom Auftraggeber abgenommen wurde, gehen alle Aufwände, die für Umarbeiten oder Anpassungen des Designs auf Wunsch des Auftraggebers nach der Entwicklung entstehen, zu Lasten des Auftraggebers. Dies schließt zusätzliche Kosten und Zeitaufwände für die Durchführung der gewünschten Änderungen ein.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3. Der Auftragnehmer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich intendierten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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